Satzung des LV-Mitte im DCNH e.V.

Präambel

Aufgrund einer Neustrukturierung des DCNH e.V. haben die Delegierten der JHV 2017 mehrheitlich den Beschluss gefasst, die Landesverbänden Hessen, Franken und Niedersachsen zu einem Landesverband-Mitte im DCNH e.V. zusammen zu schließen. Dieser gibt sich nunmehr folgende Satzung:

1. Begriff des Landesverbandes

Der Landesverband Mitte ist eine Untergliederung des „Deutscher Club für Nordische Hunde e.V.“ (nachstehend DCNH e.V. genannt). Ihm gehören die im Landesverband Mitte wohnenden DCNH Mitglieder an, sofern sie sich nicht für die Mitgliedschaft in einem anderen Landesverband entschieden haben, sowie auch DCNH-Mitglieder außerhalb des LV Mitte Gebietes, die sich für eine Mitgliedschaft im LV Mitte ausgesprochen haben.
Das LV Mitte Gebiet entspricht den bisherigen Gebieten der Landesverbände Hessen, Franken und Niedersachsen.

Aufgaben und räumliches Gebiet des LV werden durch Satzungen und Beschlüsse des DCNH e.V. bestimmt.

Der LV Mitte ist ein nicht rechtsfähiger Verein. Seine Handlungen wirken, soweit sie sich innerhalb der Satzung und der Beschlüsse des DCNH e.V. befinden, unmittelbar für den DCNH e.V.. Der LV Mitte und seine Mitglieder unterwerfen sich der Satzung des DCNH e.V. und seiner Ordnungen in der am 08.07.2017 beschlossenen und seit dem 11.09.2017 eingetragenen Fassung.

Entsprechendes gilt hinsichtlich der Beschlüsse des DCNH-Vorstandes und der Delegierten-versammlung.
Der Verein verpflichtet sich ferner, seine Satzung und Ordnung denen des DCNH binnen 24 Monate nach Inkrafttreten der jeweiligen Änderungen anzugleichen, wenn nicht andere Fristen vorgeschrieben sind.

2. Aufgaben des Landesverbandes

Aufgabe des Landesverbandes ist es, die satzungsgemäßen Ziele und Aufgaben des DCNH e.V. in seinem Wirkungsgebiet zu fördern und umzusetzen. Er ist dabei an die Satzung und Beschlüsse des DCNH e.V. gebunden.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Überwachung der Zucht und der sportlichen Aktivitäten in seinem Wirkungsgebiet
  • Beratung der Mitglieder bei Zucht, Aufzucht und Haltung sowie sportlicher Betätigung mit nordischen Hunden
  • Durchführung von Zuchtzulassungsveranstaltungen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen im Zusammenwirken mit den Organen des DCNH e.V.
  • Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit der Vereinsmitglieder untereinander.

3. Aufnahme und Beiträge

Die Aufnahme als Mitglied in den DCNH e.V. und damit auch in den Landesverband Mitte regelt sich nach der Satzung des DCNH e.V.. Beiträge werden ausschließlich durch den DCNH e.V. erhoben.

4. Ordnungsmaßnahmen

Die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder liegt ausschließlich in der Befugnis des DCNH e.V. nach dessen Satzungen und Ordnungen.

5. Organe

Organe des LV Mitte sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

6. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorsitzenden einberufen.
Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung hierzu mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich einzuladen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Auch die Veröffentlichung im offiziellen DCNH e.V.-Organ oder auf der Homepage des DCNH e.V. gilt als Einladung, falls die Einladung 4 Wochen vorher in diesen Medien veröffentlicht wurde. Anträge, die in der Tagesordnung aufzunehmen sind, müssen dem Vorstand schriftlich 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung vorliegen.

Diese Fristen gelten nicht für die Gründungsversammlung.

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben

  • Entgegennahme der Rechenschaftsberichte aller Vorstandsmitglieder.
  • Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Vorstandes des LV Mitte
  • Wahl der Kassenprüfer des LV Mitte
  • Wahl der Delegierten zur Hauptversammlung des DCNH e.V.
  • Beratung und Beschlussfassung über die schriftlich eingereichten Anträge
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Mitgliederversammlungen sind bei ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig, wenn mind. 6 stimmberechtigte Mitglieder, die bereits ununterbrochen seit dem 01.01. des jeweiligen Jahres, in dem Landesverband Mitte Mitglied sind, anwesend sind.

Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmübertragung ist nicht zulässig.

Auf Antrag eines Mitgliedes sind Wahlen in geheimer Wahl durchzuführen.

Die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters und des Kassierers sind immer in einer geheimen Wahl durchzuführen.

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Die Ladungsfrist beträgt vier Wochen. Sie ist innerhalb von zwei Monaten einzuberufen, wenn ein Drittel aller Mitglieder des LV Mitte unter Angabe der Tagesordnungspunkte, dies schriftlich verlangen.

Auch diese Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem vom Vorstand bestimmten Mitglied geleitet.

7. Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  1. dem/r Vorsitzenden
  2. dem/r 2. Vorsitzenden
  3. dem/r Kassierer(in)
  4. dem/r Schriftführer(in)
  5. dem/r Tierschutzbeauftragten
  6. dem/r Ausstellungsobmann/frau
  7. dem/r Mann/Frau für Öffentlichkeitsarbeit
  8. dem/r Sportobmann/frau

Der LV Mitte kann den Vorstand erweitern oder einzelne Funktionen nicht besetzen. Letzteres gilt nicht für die Funktion des Vorsitzenden, des Kassierers und des Tierschutzbeauftragten.
Der Vorstand kann auch durch jeweils einen Regionalbeauftragten für die Region „Hessen“, „Franken“ und „Niedersachsen“ ergänzt werden.

Einem Vorstandsmitglied können mehrere Aufgaben übertragen werden, ohne dass dadurch ein mehrfaches Stimmrecht bei Vorstandssitzungen entsteht. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus, ist der Vorstand berechtigt, sich selbst zu ergänzen. Das Amt des Kassierers kann nicht durch den 1. oder 2. Vorsitzenden besetzt werden.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des LV. Er kann zur Führung bestimmter Aufgaben weitere Mitarbeiter heranziehen.

Sitzungen des Vorstandes finden nach Bedarf auf Einladungen des/der Vorsitzenden statt. Die Sitzungen können schriftlich oder telefonisch mit einer Frist von einer Woche, in besonderen Fällen, von drei Tagen einberufen werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit Mehrheit der Stimme der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.
Kommt keine Mehrheit zustande, muss der Vorstand des DCNH e.V. über die Beschlussfassung entscheiden.

8. Kassenführung, Kassenprüfung

Zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben erhält der Landesverband Mitte seitens des DCNH e.V. Zuweisungen, deren Höhe der erweiterte Vorstand des DCNH e.V. (kurz EVD genannt) festlegt. Dem Landesverband fließen die Einnahmen aus seinen Veranstaltungen und Spenden zu. Die Spenden im LV Mitte, die vom Spender nicht zweckgebunden sind, stehen ausschließlich dem Tierschutz im LV Mitte zu.

Über Einnahmen und Ausgaben des LV- Mitte ist ein Kassenbuch zu führen. Alle Einnahmen und Ausgaben sind durch Belege nachzuweisen. Die Verwendung der Gelder hat ausschließlich im Sinne dieser Satzung und der Satzung des DCNH e.V. zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Sie sind so einzusetzen, dass im Wechsel jedes Jahr ein Kassenprüfer neu zu wählen ist.

9. Amtsdauer

Die Amtsdauer der Mitglieder des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Sie bleiben bis zur satzungsmäßigen Neuwahl im Amt. Die Amtsdauer der Delegierten beträgt ein Jahr, sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt, maximal jedoch für die Dauer von 18 Monaten. Das Mandat eines Delegierten erlischt mit der Auflösung des Landesverbandes oder mit dem Ausscheiden des Delegierten aus dem Landesverband.

10. Protokolle

Über die Sitzung der Mitgliederversammlung und des Vorstands sind Protokolle zu führen, die vom Protokollführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen sind.

Das Jahresprotokoll der Mitgliederversammlung des LV Mitte mit Entlastung der Kasse ist jeweils an den stellvertretenden Vorsitzenden des DCNH e.V. und an die Kasse des DCNH e.V., in Kopie zu senden.

11. Satzungsänderungen

Die Beschlussfassung über diese Satzung und spätere Änderungen dieser Satzung erfolgen mit zwei Drittel Mehrheit aller anwesenden Mitglieder des LV Mitte.

Weiterhin bedarf diese Satzung und deren Änderung der Zustimmung des erweiterten Vorstandes des DCNH e. V. Dessen Entscheidungen ist in den Medien des DCNH eV. (z.B. CN, oder Homepage) zu veröffentlichen.

Vorstehende Satzung wurde am 14.07.2018 errichtet und von den 21 Gründungsmitgliedern einstimmig beschlossen.
Änderung beschlossen bei der Hauptversammlung des LV Mitte am 19.09.2020 in Kirchheim.

Satzung des LV Mitte im DCNH e.V. zum Download (PDF)

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