Zuchtzulassungen

Eine Zuchtzulassung ist die Voraussetzung, dass mit einem Hund nach den Regeln eines Zuchtverbandes wie dem DCNH gezüchtet werden darf. Hunde, die für die Zucht eingesetzt werden sollen, werden auf ihre Zuchttauglichkeit untersucht. D.h. sie werden tierärztlich auf gesundheitliche Probleme, die grundsätzlich oder in ihrer Rasse auftreten, untersucht, z.B. auf Hüftdysplasie (HD), jugendlichen Grauen Star (juveniler Katarakt) und andere erbliche Augenerkrankungen, von denen manche zuchtausschließend sind, andere zu Einschränkungen bei der Auswahl der Zuchtpartner führen.

Außerdem finde eine Beurteilung des Hundes durch einen dazu berechtigten Zuchtrichter statt, die phänotypische Beurteilung oder auch Ankörung, bei der – wie bei einer Rassehundeausstellung – festgestellt wird, inwieweit der vorgestellte Hund dem Rassestandard, wie er bei der FCI vorliegt, entspricht. Auch das Wesen wird in die Untersuchung einbezogen.

Diese Ankörungen zur Zuchtzulassung finden oft im Zusammenhang mit Ausstellungen statt, können aber auch bei Vereinstreffen vorgenommen werden.

Außerdem gibt es die Möglichkeit zu Sonderzuchtzulassungen, bei denen dazu berechtigte Zuchtrichter z.B. am Rande einer Ausstellung einzelne Hunde ankören.

Der LV Mitte hält schon seit vielen Jahren solche Ankörungen zur Zuchtzulassung während des ersten Tages der Lahn-Dill-Schau ab. Diesen und andere Termine zur Zuchtzulassung entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender für Zuchtzulassungen.

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